Leistungen

Nachlassabwicklung & Erbrecht

Die Abwicklung eines Nachlasses stellt Erben vor emotionale, organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Ich biete eine strukturierte und zuverlässige Nachlassabwicklung, die Erben umfassend entlastet und eine geordnete, transparente und rechtssichere Verwaltung gewährleistet.

Leistungen

Was ich für Sie übernehme

Die Abwicklung eines Nachlasses stellt Erben vor emotionale, organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Ich biete eine strukturierte und zuverlässige Nachlassabwicklung, die Erben umfassend entlastet und eine geordnete, transparente und rechtssichere Verwaltung gewährleistet.

Ermittlung und Strukturierung des Nachlasses

Ich identifiziere Bankkonten, Versicherungen und sonstige Vermögenswerte, ermittle Verbindlichkeiten und laufende Verpflichtungen, prüfe und bewerte Nachlassunterlagen und erstelle übersichtliche Nachlassverzeichnisse.

Korrespondenz und Abwicklung gegenüber Dritten

Ich übernehme die Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Behörden und Vertragspartnern, kündige und verwalte laufende Verträge und treibe Forderungen durch und setze sie durch.

Immobilien im Nachlass

Ich organisiere die Sicherung und Räumung von Immobilien, koordiniere mit Versorgungsunternehmen und Hausverwaltungen und bereite Verkaufsmaßnahmen vor und begleite diese.

Finanzielle Verwaltung und Verteilungsvorbereitung

Ich erstelle Erbschaftssteuererklärungen, schließe Konten ab, wickle Nachlassvorgänge ab und bereite die Nachlassverteilung nach Weisung der Erben vor.

Vorteile

Warum professionelle Nachlassabwicklung?

Die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts mit der Nachlassabwicklung bietet erhebliche Vorteile.

Erhebliche Entlastung von organisatorischen und administrativen Aufgaben
Rechtssichere und strukturierte Durchführung aller Maßnahmen
Zentraler Ansprechpartner für alle Nachlassangelegenheiten
Vermeidung von Fehlern und Verzögerungen
Transparente Dokumentation und Abrechnung
Honorar wird in der Regel aus dem Nachlass beglichen

Transparente Vergütung

Das Honorar für die Nachlassabwicklung richtet sich nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung mit der Erbengemeinschaft. Orientierungsgrundlage ist der tatsächlich abgewickelte und verteilte Nachlass. Die Kosten werden in der Regel als Nachlassverbindlichkeit behandelt und aus dem Nachlass beglichen – die Erben müssen keine Vorauszahlungen aus eigenen Mitteln leisten. Die genaue Kostenstruktur wird zu Beginn transparent vereinbart.

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