Nach dem Tod eines Angehörigen sind zunächst die Erben dafür verantwortlich, den Nachlass zu sichten, zu strukturieren und abzuwickeln. Klingt einfach – ist es aber oft nicht. Der Nachlass kann aus Bankkonten, Versicherungen, Immobilien, Fahrzeugen, Schmuck, Unternehmensanteilen und vielen weiteren Vermögenswerten bestehen, denen gleichzeitig Verbindlichkeiten wie Kredite, offene Rechnungen oder Mietschulden gegenüberstehen können.
Die Erben als erste Verantwortliche
Grundsätzlich obliegt die Abwicklung des Nachlasses den Erben selbst. Sie müssen Banken und Behörden informieren, laufende Verträge prüfen und ggf. kündigen, eine Sterbeurkunde und den Erbschein besorgen sowie Fristen im Auge behalten – etwa für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Viele Erben fühlen sich von dieser Aufgabe überfordert, insbesondere wenn sie selbst beruflich oder privat stark eingebunden sind oder wenn der Nachlass besonders umfangreich ist.
Rechtliche Alternativen: Nachlassabwicklung durch Fachleute
Neben den Erben selbst gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Nachlass professionell abgewickelt werden kann:
- Testamentsvollstrecker: Wurde im Testament ein Testamentsvollstrecker bestimmt, übernimmt dieser die Abwicklung gemäß den Anweisungen des Erblassers.
- Nachlasspfleger: Ist unklar, wer die Erben sind, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zum Schutz des Nachlasses.
- Nachlassverwalter: Auf Antrag der Erben kann das Nachlassgericht einen Nachlassverwalter bestellen, um die Erben vor Nachlassgläubigern zu schützen.
- Beauftragter Rechtsanwalt: Erben können jederzeit einen Rechtsanwalt damit beauftragen, die praktische Abwicklung des Nachlasses für sie zu übernehmen.
Als erfahrener Anwalt mit mehr als 20 Jahren Praxis in der Nachlassabwicklung begleite ich Erben in all diesen Rollen – als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder als direkt beauftragter Anwalt der Erbengemeinschaft.