Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Als solche können die Erben gemeinsam Entscheidungen treffen und einen Anwalt beauftragen, die praktische Abwicklung des Nachlasses für sie zu übernehmen. Dies ist häufig die klügste Entscheidung, um Zeit zu sparen, Fehler zu vermeiden und den Frieden innerhalb der Erbengemeinschaft zu wahren.
Wie läuft die Beauftragung ab?
In der Regel läuft die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Nachlassabwicklung wie folgt ab:
- Erstgespräch: Die Erben schildern die Situation, und der Anwalt verschafft sich einen ersten Überblick über den Nachlass.
- Vollmacht und Honorarvereinbarung: Die Erbengemeinschaft erteilt dem Anwalt eine Vollmacht und vereinbart das Honorar transparently.
- Bestandsaufnahme: Der Anwalt ermittelt alle Aktiva und Passiva des Nachlasses und erstellt ein Nachlassverzeichnis.
- Abwicklung: Banken, Versicherungen, Vertragspartner und Behörden werden informiert und alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
- Vorbereitung der Verteilung: Der Anwalt bereitet die Verteilung des Nachlasses an die Erben vor und unterstützt bei der abschließenden Auseinandersetzung.
Kosten der Nachlassabwicklung
Das Honorar für die Nachlassabwicklung richtet sich nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung mit der Erbengemeinschaft. Orientierungsgrundlage ist dabei der tatsächlich abgewickelte und verteilte Nachlass. Die Kosten werden in der Regel als Nachlassverbindlichkeit behandelt und aus dem Nachlass beglichen – die Erben müssen in der Regel keine Vorauszahlungen aus eigenen Mitteln leisten. Die genaue Kostenstruktur wird zu Beginn der Beauftragung transparent vereinbart.