Die Abwicklung eines Nachlasses ist weit mehr als nur eine rechtliche Aufgabe. Es geht darum, mit Banken, Versicherungen, Behörden, Vermietern und zahlreichen anderen Beteiligten zu kommunizieren, Fristen einzuhalten, Dokumente zu beschaffen und komplexe Vermögenswerte zu verwalten – manchmal gleichzeitig und unter Zeitdruck.
Praktische Erfahrung ist nicht ersetzbar
Ein Rechtsanwalt, der regelmäßig als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker tätig ist, kennt die typischen Herausforderungen und Fallstricke aus der Praxis. Er weiß, welche Unterlagen Banken und Behörden verlangen, wie Immobilien im Nachlass korrekt behandelt werden und wie man auch in schwierigen Situationen – etwa wenn Erben unerreichbar sind oder der Nachlass überschuldet ist – handlungsfähig bleibt.
Was Erfahrung konkret bedeutet
Erfahrung in der Nachlassabwicklung zeigt sich in vielen Details:
- Kenntnis der spezifischen Anforderungen verschiedener Banken und Versicherungen
- Vertrautheit mit den Abläufen beim Nachlassgericht und anderen Behörden
- Praxis im Umgang mit Immobilien im Nachlass – von der Sicherung bis zum Verkauf
- Erfahrung mit der Erstellung von Nachlassverzeichnissen und der Vorbereitung von Auseinandersetzungen
- Kenntnis typischer Fehler, die Erben machen, und wie man sie vermeidet
Mit über 20 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt – darunter als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker – bringe ich diese Erfahrung mit. Davon profitieren Erben, die mich mit der Abwicklung ihres Nachlasses beauftragen.